Mediation - Was ist das?
Mediation bedeutet Vermittlung bei Konflikten mit dem Ziel der
einvernehmlichen außergerichtlichen Streitbeilegung zum beiderseitigen
Vorteil.
Dieses Konfliktlösungsverfahren findet insbesondere auch im Konfliktfeld
rund um die Trennung von Paaren und Ehescheidung Anwendung. Sie stellt
eine Chance dar, wenn die Auseinandersetzung mit dem (Ex-)Partner/in nicht
als Kampf angesehen wird, sondern Interesse an einer Lösung für die Zukunft
besteht.
In der Trennungs- und Scheidungsmediation steht oftmals die Klärung der:
Wohnsituation - Unterhaltsfragen - Kindesbedürfnisse und Elternschaft - Vermögensverhältnisse und Zukunftsperspektiven an.
Am Ende der Mediation steht eine verbindliche Vereinbarung, mit der die Parteien in Zukunft gut leben können.
Bin ich als Rechtsanwältin beauftragt, setze ich mich ausschließlich für die Interessen meines
Mandanten/Mandantin ein.
Mit der Zusatzausbildung als Mediatorin kann ich alternativ von beiden
Parteien als Mediatorin beauftragt werden mit der Zielsetzung, die
Kommunikation und Kooperation auf dem Weg zur Problemlösung zu stärken und
auf der Basis bestehender Rechtsgrundlagen und bestehender Rechtspraxis
eine Einigung mit den Parteien zu erarbeiten.
Bei Interesse rufen Sie mich gerne an, damit ich nähere Einzelheiten mit Ihnen genau besprechen kann.
|